2. September 2018 – Lehrer-Schülerfliegen

Hallo,

getreu einem Vereinsspruch, “Wer etwas lernen will, der muss bei Wind fliegen” und dies mit einem erfahrenen Vereinskollegen gepaart, in Verbindung mit einer Lehrer- Schüler Fernsteueranlage, dann kann auch bei Wind eigentlich nichts mehr schief gehen.

Mit dem EasyGlider, der sowieso immer geht und Hubschrauber, die fast Immun gegen Wind sind, konnten heute einige Schüler – die sich bei dem Wetter herausgetraut haben – ein bisschen in die Welt der ferngesteuerten Modelle “hineinschnuppern”.

Der Wind blies quer zum Platz und lies unseren Windsack wie eine waagrechter Röhre aussehen.

Das Hubschrauber fliegen mit einem Übungsgestell und gut sichtbaren Bällen am Ende der Stangen erleichterte die Sichtbarkeit und Lageerkennung in der Luft.

Das Schweben, mit Hilfe des Vereinskollegen und der Lehrer-Fernsteuerung klappte schon ganz gut.

 

Die verschiedenen Funktionen wurden erklärt, so dass auch gleichzeitig ein wenig Grundwissen vermittelt werden konnte.

Auch das Flächenfliegen kam nicht zu kurz. Dank des Querwindes über dem frisch abgemachte Maisfeld, war sogar ein bisschen Hangsegeln unter Anleitung möglich.

Auch die Kinder hatten ihren Spaß am Flugplatz in den Flugpausen, mit dem erstmaligen steigen lassen von Motiv-Drachen … dank des stabilen und kräftigen Windes überhaupt kein Problem.

Bei diesem Bild sieht man sehr schön, wie kräftig der Wind geblasen hat. Es wurde vom frisch abgemachten Maisfeld die trockenen Blätter der Maispflanzen bis in die Platzmitte getragen.

Zur Stärkung und aufwärmen gab es heißen Kaffee und Bratwürstchen mit Brötchen. Nebenbei konnte man sich am Grill die Finger für den nächsten Flug wärmen 😉

Insgesamt eine schöne Veranstaltung, wo wir den interessierten Gästen das selbst fliegen etwas näher bringen konnten.

Gruß

Torsten

Die neue Luftverkehrsordnung tritt in Kraft … vollständig ab dem 01.10.2017

Hallo,

ab dem 1. Oktober 2017 tritt die neue Luftverkehrsordnung vollständig in Kraft.

Hierzu weitergehende Informationen:

  • Mit dem DMFV zum Kenntnisnachweis für Modellflugsportler– (Quelle: DMFV)
    • Ab dem 01. Oktober 2017 ist gemäß der Luftverkehrsordnung (LuftVO) in bestimmten Fällen ein Kenntnisnachweis vorgeschrieben, um ein Flugmodell in gewohntem Maße fliegen zu dürfen. Mit einem selbst erklärenden Online-Tool bietet der Deutsche Modellflieger Verband allen Modellfliegern die Möglichkeit, den Kenntnisnachweis mit wenigen Mausklicks zu erwerben: schnell, sicher, sorgenfrei.
  • KENNTNISNACHWEIS FÜR MODELLFLIEGER
    • Auf dieser Webseite können Sie den ab 1. Oktober 2017 erforderlichen Kenntnisnachweis zum Steuern von Flugmodellen und Multicoptern für Sport- und Freizeitzwecke erwerben. (Quelle: DAeC)

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